Politik sollte greifbar und für jeden verständlich sein. Wenn wir es schaffen, Politik bürgernah zu gestalten, wecken wir Interesse (vor allem auch bei jüngeren Menschen) für politische Themen und die Politik in Ihrer Region. Transparenz motiviert Menschen sich politisch zu engagieren und gibt das Gefühl, etwas selbst bewegen zu können.
Kommunalpolitik einfach erklärt
Häufige Fragen & Informationen zur Kommunalpolitik
Welche Aufgaben hat die Gemeindevertretung?
Die Gemeindevertretung (in Städten „Stadtverordnetenversammlung“) ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie beschließt in ihren mindestens alle zwei Monate stattfindenden Sitzungen über die wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, soweit sich aus der Hessischen Gemeindeordnung nichts anderes ergibt (§ 50 Abs. 1 Satz 1 HGO).
Einen Überblick zu den FWG-Vertretern in der Gemeindevertretung Weilrod finden Sie hier.
Was macht der Gemeindevorstand?
Der Gemeindevorstand (in Städten heißt er „Magistrat“) ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er verantwortet nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde (§ 66 HGO). Dem Gemeindevorstand untersteht die gesamte Gemeindeverwaltung mit allen Ämtern. Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde nach außen und ist zuständig für Anstellung, Beförderung oder Entlassung der Gemeindebediensteten (§§ 71, 73 HGO).
Neben der Bürgermeisterin als Vorsitzende oder dem Bürgermeister als Vorsitzendem besteht der Gemeindevorstand Weilrod aus ehrenamtlich tätigen Beigeordneten.
Einen Überblick zu den FWG-Vertretern im Gemeindevorstand Weilrod erhalten Sie hier.
Was ist ein Ortsbeirat und welche Aufgaben hat er?
Die Mitglieder des Ortsbeirats werden von den Bürgern des Ortsbezirks gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt. Jede Partei die kann, darf Kandidaten hierfür aufstellen. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich Tätige.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.
Der Ortsbeirat wählt in seiner ersten Sitzung nach der Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Der Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher.
Die FWG Weilrod ist die einzige politische Kraft in Weilrod, die für jeden Ortsteil Kandidaten stellt.
Warum gibt es Kommunalwahlen?
Viele politische Entscheidungen werden von der Landesregierung getroffen.
Ob jedoch z.B. ein Spielplatz oder ein Gemeindehaus renoviert werden soll, entscheidet sich auf kommunaler Ebene, also in den Gemeinden direkt. Bei den Kommunalwahlen werden also Vertreter*innen bestimmt, die sich mit politischen Themen der einzelnen Kommunen beschäftigen.
Neben volljährigen Bürgern mit deutscher Staatsbürgerschaft, dürfen bei Kommunalwahlen in Hessen auch EU-Bürger über die Gemeindevertreter*innen entscheiden (Kreis der Wahlberechtigten ist somit größer).
Was wird überhaupt gewählt?
Der Kreistag und die Gemeindevertretung inkl. Ortsbeiräte werden alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Hochtaunuskreises (Kreistag) und der Gemeinde Weilrod (Gemeindevertretung und Ortsbeiräte) in „freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer“ Wahl gewählt (§ 1 Abs. 1 KWG).
Im Jahr 2021 wird am 14. März gewählt.
Wahlberechtigt sind Deutsche (im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Außerdem müssen sie seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde für die Wahl der Gemeindevertretung, für die Wahl des Kreistags im Landkreis und für die Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk ihren Wohnsitz haben (§ 30 Abs. 1 HGO).
Kumulieren und Panaschieren
Wie viele Stimmen können Sie bei einer Kommunalwahl überhaupt vergeben?
Sie können so viele Stimmen vergeben, wie Vertreterinnen und Vertreter für die Wahl zur Gemeindevertretung bzw. den jeweiligen Ortsbeirat oder die Kreiswahl zu vergeben sind. Für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Weilrod haben Sie z.B. 27 Stimmen. Bei der Wahl zu den Ortsbeiräten ist die Stimmenanzahl je nach Einwohnerzahl der jeweiligen Ortsteile unterschiedlich. Wie viele Stimmen Sie hier vergeben können, ist auf jedem Stimmzettel oben im Text vermerkt.
Sie können Ihre Stimmen einzeln an die Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel verteilen, auch in unterschiedlichen Listen (Panaschieren). Jeder Bewerberin oder jedem Bewerber können Sie bis zu 3 Stimmen geben (Kumulieren). Sie müssen bei diesem Verfahren aber unbedingt beachten, dass Sie die zulässige Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten, da ansonsten Ihr Stimmzettel ungültig ist.
Sie können Ihre Stimmen auch komplett für eine Liste abgeben. Wenn Sie diese Liste in der Kopfzeile auf dem Stimmzettel ankreuzen, werden die Stimmen bei der Auszählung so verteilt, dass die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der vorgesehenen Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Stehen auf der Liste weniger Namen als Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind, wird die Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt bis alle zu vergebenden Stimmen aufgebraucht sind oder jede Bewerberin und jeder Bewerber der angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von 3 Stimmen erhalten hat. Sind also 27 Stimmen zu vergeben und auf der von Ihnen angekreuzten Liste sind 13 Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt, so erhält die /der als Nr. 1 aufgeführte Bewerberin/Bewerber 3 Stimmen und alle anderen 2 Stimmen.
Sie können auch eine Liste ankreuzen und trotzdem Einzelstimmen bei anderen Listen auf dem Stimmzettel vergeben. Dies hat zur Folge, dass als erstes die Einzelstimmen gezählt und dann die restlichen noch zu verteilenden Stimmen der angekreuzten Liste zugeteilt werden.
Beispiel bei 27 zu vergebenden Stimmen: Sie haben 10 Stimmen bei einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern der Listen B und C und zusätzlich die Liste A angekreuzt. Nach Abzug der 10 Einzelstimmen erhält die Liste A die verbleibenden 17 Stimmen. Damit stellen Sie sicher, dass keine Ihrer Stimmen verloren geht.
Sie können auch eine Liste im Kopfteil des Stimmzettels ankreuzen und einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus dieser Liste streichen. Die gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber werden dann bei der Verteilung der Stimmen nicht berücksichtigt.
Wahlen und CORONA?
Die Kommunalwahl am 14. März 2021 findet unter pandemiebedingten Einschränkungen statt. Alle Weilroder Wahllokale werden mit Aerosolschutzwänden für die Tische der Wahlvorstandsmitglieder ausgestattet. Die Mitglieder der Wahlvorstände tragen zudem FFP2-Masken.
Damit die Stifte in den Wahlkabinen nicht desinfiziert werden müssen, erhält jede/r Wahlberechtigte bei Ausgabe der Wahlunterlagen einen eigenen Kugelschreiber und darf diesen mit nach Hause nehmen.
B R I E F W A H L
Die Briefwahl bietet gerade auch den Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht das Wahllokal betreten dürfen, können oder wollen, die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen. Für die Kommunalwahl am 14. März 2021 bietet die Gemeinde Weilrod ihren wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Wahlschein und Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen.